Als Unternehmer haben Sie einen Präventionsauftrag. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu treffen. Grundsätzlich sollte sich jeder Unternehmer für diese Aufgabe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Eine externe Beratung durch eine Fachkraft ist nicht nur aufgrund der zunehmend komplexer werdenden gesetzlichen Anforderungen ratsam, sondern häufig auch wirtschaftlich sinnvoll.

Ihr Ansprechpartner

Rückrufservice

Menschengerecht gestaltete Arbeitsplätze sind das A und O, wenn es darum geht, Arbeitsunfälle und Erkrankungen im Betrieb zu vermeiden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) hat in diesem Zusammenhang gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind abhängig von Unternehmensgröße und Unternehmensart und im Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Da die Einsatzzeiten sowie die regelmäßig anfallenden Ausbildungs- und Fortbildungszeiten innerbetrieblich kompensiert werden müssen, sollte genau geprüft werden, ob die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und sorgen für eine systematische Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie nach Ihrem individuellen Bedarf bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer unternehmerischen Pflichten. Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung in verschiedenen Branchen.

Ihre Vorteile:

  • Strukturierte und methodische Unterstützung durch langjährige Erfahrung
  • Entlastung für Sie als Unternehmer
  • Reduzierung der finanziellen und zeitlichen Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung eigener Mitarbeiter
  • Minimierung des Haftungsrisikos durch Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen

Unsere Leistungen:
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können wir Sie mit folgenden Leistungen unterstützen:

  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter
  • Gefahrstoffmanagement
  • Durchführung von Messungen am Arbeitsplatz