Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die bestimmte Gefährdungsmerkmale aufweisen, sind verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Geregelt ist dies im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine Verpflichtung kann auch bestehen, wenn Ihre Anlage nicht genehmigungsbedürftig ist aber die zuständige Behörde die Bestellung anordnet.

Immissionsschutzbeauftragte können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens werden. Voraussetzungen sind der Abschluss eines Hochschulstudiums (Ingenieurwesen, Chemie, Physik), praktische Erfahrung und die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich in diesem Zusammenhang Probleme, denn die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Hier bietet sich die Möglichkeit an, externe Personen mit entsprechender Qualifikation zu beauftragen.

Wir stellen Ihnen einen externen Betriebsbeauftragten zur Seite. Als fester Ansprechpartner informieren wir Sie über Änderungen im Umweltschutzrecht bzw. über die technische Entwicklung und beraten Sie bei der Auswahl, Einführung und beim Betrieb entsprechender Techniken und Verfahren. Zudem unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden und übernehmen die Abwicklung von entsprechenden Vorgängen.

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