Für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Umweltschutzbereiche sind Betriebe gesetzlich verpflichtet, einen Beauftragten zu stellen. Diese Aufgabe kann intern von Mitarbeitern mit den geforderten Qualifikationen erfüllt werden. Je nach Unternehmensgröße ist eine entsprechende Mitarbeiter-Schulung allerdings nicht immer sinnvoll und wirtschaftlich. Externe Betriebsbeauftragte sind hier oft die kostengünstigere Alternative.

Mit einem externen Betriebsbeauftragten der bregau GmbH & Co. KG sichern Sie sich eine qualifizierte Betreuung und Beratung, erfüllen die rechtlichen Vorgaben und gewinnen Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft. Die folgenden Betriebsbeauftragten können wir stellen:

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsbeauftragter für Abfall
Immissionsschutzbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter

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Der betriebliche Umweltschutz ist in der industriellen und gewerblichen Produktion nicht mehr wegzudenken. Ob es sich um die Reinigung von Abgasen, die Vermeidung von Störfällen, die Behandlung produktionsspezifischer Abwässer oder um die geordnete Entsorgung der anfallenden Abfälle handelt – die unübersichtliche Vielzahl einzuhaltender gesetzlicher Anforderungen stellt Betriebe in diesem Zusammenhang vor große Herausforderungen. Zudem ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet, mit Maßnahmen zum Arbeitsschutz die Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz müssen ermittelt und erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Gesetzgeber fordert für diese Rechtsbereiche und Tätigkeiten die Stellung von betrieblichen Beauftragten. Diese Aufgabe kann intern von Mitarbeitern des Unternehmens erfüllt werden. Angesichts der komplexen Gesetzgebung ist dies allerdings mit umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen verbunden. Der Ausfall des Mitarbeiters muss dann innerbetrieblich kompensiert werden. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind externe Betriebsbeauftragte deshalb oft die kostengünstigere Alternative.