Abfälle fallen in fast allen Unternehmen an. In vielen Fällen ist der Einsatz eines Abfallbeauftragten sinnvoll, der die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherstellt. Er fungiert als Kommunikator zwischen dem Betrieb, angeschlossenen Entsorgungsunternehmen und den verantwortlichen Behörden.

In bestimmten Betrieben sind Abfallbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen oder Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen nach BImSchV. Grundsätzlich können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens für diese Aufgabe eingesetzt werden. Dann sind allerdings zeit- und kostenintensive Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist eine externe Lösung deshalb oft die kostengünstigere Alternative.

Wir stellen Ihnen einen externen Betriebsbeauftragten zur Seite und damit einen festen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Abfall.

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