Bei Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz muss nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Luftbelastung durch Gase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube ermittelt und überwacht werden. Es gelten Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Wir bieten Arbeitsplatzmessungen auf Basis einer standardisierten Probenahme-Strategie an. Die Einhaltung der Grenzwerte sowie die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen kann hierdurch belegt werden.

Ihr Ansprechpartner

Rückrufservice

  • Raumluftuntersuchungen auf Schadstoffe
  • Bewertung der Konzentration gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz auf Basis der TRGS 402
  • Beratung zur Emissionsminderung und zur Raumbelüftung / -entlüftung
  • Mobile Messtechnik: Qualitative Entnahme repräsentativer Proben
  • Vorschläge für Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte