Pflichten und Chancen bei der Entsorgung gewerblicher Abfälle
Gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind für gewerbliche Abfallerzeuger neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen und zeigen Ihnen, wie Sie hohe Entsorgungskosten vermeiden können. Um Kosten zu sparen, sollten Sie zeitnah aktiv werden: Die Erstellung des Nachweises zur Erfüllung der sog. „Getrenntsammlungsquote“ für das Jahr 2024 muss bis zum 31.03.2025 erfolgen.
Referentenentwurf zur GewAbfV – Schulung in Vorbereitung
Das Bundesumweltministerium arbeitet aktuell an einer Novellierung der GewAbfV. Der derzeit veröffentlichte Referentenentwurf beinhaltet etliche Verschärfungen (u.a. den Wegfall der 90/10 Quote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht).
Wir bereiten bereits Schulungs-Videos vor, um sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Gern informieren wir sie, sobald die Videos fertig sind (voraussichtlich im Frühjahr 2025). Lassen sie sich vormerken!
Senden Sie Ihre Vormerkung an:
Tracy Laimer
E-Mail: t.laimer@bregau.de
Tel.: 0421-22097531
Die Vormerkung verpflichtet nicht zum Kauf der Schulungs-Videos.
Rückrufservice
Gern rufen wir Sie zurück. Schreiben Sie uns einfach, wann wir Sie am besten erreichen können.
Weitere Infos zur Gewerbeabfallverordnung
Gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind für gewerbliche Abfallerzeuger neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite und unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen.
Mülltrennung in Ihrem Unternehmen ist ökologisch sinnvoll und auch gesetzlich vorgeschrieben. Anfallende gewerblichen Siedlungsabfälle (Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle) sowie Bau- und Abbruchabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Doch die Trennung gelingt nicht immer vollständig. Es verbleiben gewerbliche Abfallgemische, die laut Gesetzgeber einer sog. Vorbehandlungsanlage zugeführt werden müssen. Die fachgerechte Verarbeitung übernimmt Ihr Entsorgungsfachbetrieb für Sie. Sie ist allerdings häufig relativ kostenintensiv.
Nachweis zur Erfüllung der Getrenntsammlungsquote
Doch es gibt eine Ausnahmeregelung: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 90% der anfallenden Abfälle getrennt sammeln, können die restlichen 10 % ohne weitere Bedingungen entsorgt werden. Die teure Vorbehandlung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig und die Kosten für die Entsorgung insgesamt lassen sich reduzieren.
Als zugelassene Sachverständige können wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen einen Nachweis ausstellen, dass Sie diese sog. „Getrenntsammlungsquote“ erfüllen. Die Ausstellung kann sich für Sie schon ab 10 t Restmüll pro Jahr lohnen.
Wir prüfen dies für Sie vorab kostenlos und unverbindlich.
- Kosteneinsparungen durch den Wegfall der Vorbehandlung
- Nachweis Ihres Engagements für den Umweltschutz
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
- Überblick über die in Ihrem Unternehmen anfallenden Abfälle
Sie haben noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.