Mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb kommunizieren Sie gegenüber Ihren Kunden klar und deutlich die Qualitätsorientierung und Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens. Außerdem dokumentieren Sie die gesetzeskonforme Erfüllung Ihrer Pflichten als Abfalltransporteur, Abfallentsorger oder Abfallhändler. Die bregau GmbH & Co. KG unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung.

Entsorgungsfachbetriebe

Rückrufservice

Entsorgungsfachbetriebe gemäß §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes können alle Betriebe und Unternehmen werden, die im Bereich der Entsorgungswirtschaft tätig sind. Dies betrifft im Einzelnen Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten und/oder beseitigen.

Unternehmen, die als Händler und/oder Makler in der Entsorgungsbranche tätig sind, können ebenfalls den Status des Entsorgungsfachbetriebes erlangen. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß §§ 3 bis 11 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Neben dem Imagegewinn ergeben sich aus der Zertifizierung auch klare Wettbewerbsvorteile: bei (öffentlichen) Ausschreibungen oder auch aufgrund kundenspezifischer Vorgaben (Erhöhung der Rechtssicherheit) wird zunehmend die Beauftragung von zertifizierten Entsorgungsunternehmen gefordert – auch wenn die Zertifizierung grundsätzlich als freiwillige Selbstverpflichtung des Unternehmens zu verstehen ist.

Die Vorbereitung auf die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ist in der Regel recht zeitintensiv und neben der alltäglichen Arbeitsbelastung schwer realisierbar. Hier können wir Sie fachkundig und zuverlässig unterstützen. Gern erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Ermittlung des Handlungsbedarfs (Bestandsaufnahme) und/oder die Erstellung von Dokumenten für das Betriebshandbuch.

Übrigens: Falls in Ihrem Unternehmen bereits ein Qualitätsmanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem eingeführt wurde, besitzen Sie optimale Voraussetzungen für eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Hier muss noch geprüft werden, ob und welche Anforderungen der EfbV bereits umgesetzt sind. Näheres erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.