Aufgrund der z.T. langjährigen Nutzung als Gewerbe- und Industriefläche sind mitunter in der Vergangenheit Boden- und Grundwasserverunreinigungen entstanden, die unbemerkt geblieben sind und erst bei Aushubarbeiten ans Tageslicht kommen. Die Planung von Bauvorhaben beginnt oft Monate oder Jahre vor dem eigentlichen Baubeginn, doch wird hierbei oft das Altlastenrisiko unterschätzt – oft mit negativen Folgen für die vorgesehene Bauzeit und die geplanten Kosten. Die erheblichen Unannehmlichkeiten können vermieden werden, wenn die Baufläche rechtzeitig vor dem Baubeginn fachgerecht durch ein erfahrenes Ingenieurbüro untersucht wird.

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Betriebsgrundstücke, die sich auf alten Industrie- und Gewerbegrundstücken befinden oder solche, auf denen mit Gefahrstoffen umgegangen wurde oder wird, stehen unter besonderer behördlicher Aufsicht. Im Falle von Änderungen, Erweiterungen oder auch Demontage von Gebäuden, Hallen und Produktionsstätten werden Bauvoranfragen an die betreffenden Behörden gestellt. Aufgrund der behördlichen Erfassung altlast- und kontaminationsverdächtiger Grundstücke sind Forderungen der Aufsichtsbehörden zu erwarten, das Grundstück, den Boden oder das Schichten- oder Grundwasser vor der Errichtung des Neubauvorhabens oder nach der Demontage eines Altgebäudes auf Verunreinigungen untersuchen zu lassen. Der Nachweis des schadstoffunbelasteten Baugrundes ist eine Voraussetzung für die beantragte Baugenehmigung.

Boden- und Grundwasseruntersuchungen: Probebohrungen durchgeführt von bregau ghc (Foto: BlickPunkt Nienburg)

Bei Auffund auffälliger Böden (Geruch, Aussehen) im Rahmen der Baugrundvorbereitung stehen plötzlich alle Räder still. Die Baumaßnahme wird unterbrochen; das beauftragte Erdbauunternehmen macht Stillstand-Zeiten geltend, da die Unterbrechung nicht durch eigene Tätigkeiten verursacht wurde. Alle folgenden Termine geraten dadurch in Gefahr. Nach der Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde ist in der Regel ein Bodengutachter mit der Untersuchung des Schadens zu beauftragen. Für die gutachterlichen und analytischen Tätigkeiten sind mindestens einige Tage zu veranschlagen, die nicht für die ursprünglich vorgesehenen Bautätigkeiten zur Verfügung stehen. Wird der im Rahmen der Bodenuntersuchung der Kontaminationsverdacht bestätigt, folgende häufig Bodensanierungen, z.B. durch Bodenaustausch, oder weiterführende Untersuchungen, sofern zusätzlich die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung besteht. Der Zeitplan gerät gänzlich aus den Fugen.

Betriebsgrundstücke, die sich auf alten Industrie- und Gewerbegrundstücken befinden oder solche, auf denen mit Gefahrstoffen umgegangen wurde oder wird, stehen unter besonderer behördlicher Aufsicht. Aufgrund der behördlichen Erfassung altlast- und kontaminationsverdächtiger Grundstücke sind Forderungen zu erwarten, u.a. das Stau- oder Grundwasser auf Verunreinigungen untersuchen bzw. sanieren zu lassen. Zur Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen müssen die räumliche Schadstoffausbreitung sowie die hydrochemischen und hydraulischen Kennwerte im Grundwasserbereich fachgerecht ermittelt und bewertet werden.

Durch die z.T. langjährige Nutzung als Gewerbe- und Industriefläche sind mitunter in der Vergangenheit Grundwasserverunreinigungen entstanden, die unbemerkt geblieben sind und erst bei Baumaßnahmen an das Tageslicht kommen.

Zeitverzögerungen und Kostenerhöhungen während einer Baumaßnahme können vermieden werden, wenn das Grundwasser rechtzeitig vor dem Baubeginn durch ein erfahrenes Ingenieurbüro untersucht bzw. saniert wird.

Je nach Untersuchungsziel und behördlichen Auflagen wird ein Untersuchungsprogramm entwickelt, das die Errichtung von Grundwassermessstellen mittels Rammkern- oder Trockenbohrungen und/oder direct-pushSondierungen beinhaltet. Die Messstellen werden für tiefenorientierte Grundwasserprobennahmen, Pumpversuche und Grundwassersanierungen genutzt, die durch chemische Untersuchungen und Wasserstandmessungen begleitet werden.

Die Untersuchungsergebnisse werden bewertet und in einem Gutachten dokumentiert. Neben der Darstellung des Ist-Zustandes und einer Prognose über die weitere Schadensausbreitung enthält das Gutachten Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise, die mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt werden müssen. Die bregau-ghc GmbH bietet Ihnen die komplette, fach- und termingerechte Abwicklung von Grundwasseruntersuchungen und Sanierungsbegleitungen (Planung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Abstimmung mit Behörden) aus einer kompetenten und erfahrenen Hand.

Details zu unseren Leistungen finden Sie unter Hydrogeologie und Hydraulik.

Weitere Dienstleistungen

  • Bodenluft-Untersuchungen
  • Abfalluntersuchung / Deklaration