Betreiber von Industrieanlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IED) fallen, müssen bei der Errichtung neuer Anlagen oder bei wesentlicher Änderung bestehender Anlagen einen Ausgangszustandsbericht (AZB) vorlegen.

Der AZB ist mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag vorzulegen und beschreibt den aktuellen Zustand von Boden und Grundwasser, der nach Betriebseinstellung einer Anlage wieder hergestellt werden muss (Unterlage zur Betriebseinstellung – UzB).

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Betroffen von der Pflicht zur Erstellung eines AZB sind Anlagen aus Industriebereichen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV als IED-Anlage aufgeführt sind:

  • Energiewirtschaft
  • Mineralverarbeitende Industrie (z.B. Zementherstellung)
  • Raffinerien
  • Kokereien
  • Metallherstellung und -verarbeitung (z.B. Roheisen- und Stahlerzeugung)
  • Chemische Industrie
  • Abfallbehandlung (z. B. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen)
  • Holz- und Papierindustrie
  • Schlachtanlagen
  • Nahrungsmittelindustrie
  • Intensivtierhaltung
  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-RL)
  • § 10 (1a) BImSchG
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (vom 08.04.2013)
  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieanlagen, zur Änderung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung (vom 02.05.2013)

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht (Stand 16.08.2018) herausgegeben. Sie dient als Orientierung für Behörden und Anlagenbetreiber und ist nicht rechtsverbindlich.

  • AZB-Vorprüfung (Einstufung der Anlage, Abgrenzung des Anlagengrundstücks, Darstellung und Bewertung der relevanten gefährlichen Stoffe, Berücksichtigung von AwSV-Anlagen, Auswertung verfügbarer Unterlagen (u.a. Nutzungshistorie), Prüfung der Erforderlichkeit neuer Messungen)
  • Konzepterstellung inkl. chemischer Untersuchungsparameter
  • Behördenabstimmung
  • Durchführung der erforderlichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen
  • Erstellung des Ausgangszustandsberichts