Fortbildung TRGS 520: Aufrechterhaltung der Fachkunde
[ Gefährliche Abfälle, TRGS, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz ]
[ Fortbildung ] Fortbildung gemäß TRGS 520 und Kapitel 1.3 ADR
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 verlangt vom Arbeitgeber sicherzustellen, dass Fachkräfte und sonstiges Personal in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle an jährlichen Weiterbildungen teilnehmen.
Bezüglich der Lagerung gefährlicher Abfälle sollten Mitarbeiter mindestens alle zwei Jahre an einem Seminar teilnehmen. Alle Fortbildungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.
Unsere eintägige Fortbildung integriert die Themen Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (TRGS 520 Punkt 5.4 und Kapitel 1.3 ADR). Ein zusätzlicher Seminartag wird dadurch überflüssig und Kosten für die Mitarbeiterweiterbildung reduziert.
Inhalte
- Aktuelles Gefahrgutrecht und geplante Änderungen im ADR
- Neuerungen, Änderungen und Wiederholung der TRGS 520, sowie angrenzender Rechtsgebiete
- Arbeitsschutzgesetz und die Gefährdungsbeurteilung
- Persönliche Schutzausrüstung
Zielgruppe
- Gefahrstoffbeauftragte
- FaSis
- Betriebsleiter
- Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen und Zwischenlagern
- sowie Personal, das verantwortlich im Sinne des Gefahrgutrechts eingesetzt wird
Leistungsumfang
- Teilnehmerunterlagen in digitaler Form (inklusive)
- Warme und kalte Getränke während der gesamten Seminarzeit, Verpflegung In der Mittagspause (inklusive)
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung (inklusive)
Ort der Veranstaltung:
Präsenzseminar in unseren Seminarräumen (Mary-Astell-Straße 10, 28359 Bremen).
Termine
- 04.11.2024
Teilnahmegebühren
Standard | 385 € |
Ermäßigt * | 335 € |
Alle Preise zzgl. 19% MwSt.
* Mitglied bvse / EdDE oder bregau zertifizierte Efb