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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Pflichten und Chancen bei der Entsorgung gewerblicher Abfälle
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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Pflichten und Chancen bei der Entsorgung gewerblicher Abfälle

Gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind für gewerbliche Abfallerzeuger neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen und zeigen Ihnen, wie Sie hohe Entsorgungskosten vermeiden können.

Um Kosten zu sparen, sollten Sie zeitnah aktiv werden: Die Erstellung des Nachweises zur Erfüllung der sog. „Getrenntsammlungsquote“ für das Jahr 2023 muss bis zum 31.03.2024 erfolgen. 

Aránzazu Casado-Cerezo
Tel.: 0421 / 22097-521

E-Mail senden

Olaf Thomsen
Tel.: 0421 / 22097-533

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Mehr Infos zur Gewerbeabfallverordnung

Mehr Infos zur Gewerbeabfallverordnung

Gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind für gewerbliche Abfallerzeuger neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite und unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen.

Mülltrennung in Ihrem Unternehmen ist ökologisch sinnvoll und auch gesetzlich vorgeschrieben. Anfallende gewerblichen Siedlungsabfälle (Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle) sowie Bau- und Abbruchabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Doch die Trennung gelingt nicht immer vollständig. Es verbleiben gewerbliche Abfallgemische, die laut Gesetzgeber einer sog. Vorbehandlungsanlage zugeführt werden müssen. Die fachgerechte Verarbeitung übernimmt Ihr Entsorgungsfachbetrieb für Sie. Sie ist allerdings häufig relativ kostenintensiv.

Nachweis zur Erfüllung der Getrenntsammlungsquote

Doch es gibt eine Ausnahmeregelung: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 90% der anfallenden Abfälle getrennt sammeln, können die restlichen 10 % ohne weitere Bedingungen entsorgt werden. Die teure Vorbehandlung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig und die Kosten für die Entsorgung insgesamt lassen sich reduzieren.

Als zugelassene Sachverständige können wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen einen Nachweis ausstellen, dass Sie diese sog. „Getrenntsammlungsquote“ erfüllen. Die Ausstellung kann sich für Sie schon ab 10 t Restmüll pro Jahr lohnen. Wir prüfen dies für Sie vorab kostenlos und unverbindlich.

Die Ausstellung des Nachweises lohnt sich für Sie mehrfach. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Kosteneinsparungen durch den Wegfall der Vorbehandlung
  • Nachweis Ihres Engagements für den Umweltschutz
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Überblick über die in Ihrem Unternehmen anfallenden Abfälle

Sie haben noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und zur Getrenntsammlungsquote.

Fortbildungen rund um das Abfallrecht

19.01.2023 bis 20.01.2023
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (2 Tage)
bregau, Mary-Astell-Straße 10, 28359 Bremen, Deutschland

zum Seminar

07.03.2023 bis 09.03.2023
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (3 Tage), inkl. Prüfung
bregau, Mary-Astell-Straße 10, 28359 Bremen, Deutschland

zum Seminar

13.03.2023 bis 17.03.2023
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang (5 Tage)
bregau, Mary-Astell-Straße 10, 28359 Bremen, Deutschland

zum Seminar