Aufgrund der Novellierung der 31. BImSchV müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 6 Abs. 5 zukünftig die Richtigkeit ihrer Lösemittelbilanz durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen feststellen lassen. Ab sofort bieten wir Ihnen die Prüfung an!

Die bregau olt erstellt für Sie Lösemittelbilanzen und betriebsspezifische Reduzierungspläne gemäß der 31. BImSchV (VOC-Verordnung). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

Ihr Ansprechpartner

Lösemittelbilanz Sachverständiger Kai Ahlenhoff

Sachverständiger für die Prüfung von Lösemittelbilanzen

Rückrufservice

Bei der Verwendung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC = Volatile Organic Compounds) als Lösemittel in Lackierbetrieben lässt sich grundsätzlich zwischen zwei Strategien bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben unterscheiden:

  1. Die Einhaltung von Grenzwerten durch Abluftreinigung
  2. Das Einhalten eines Reduzierungsplans durch Primärmaßnahmen

Alle Betriebe, die in den Geltungsbereich der Lösemittelverordnung fallen, müssen einmal jährlich eine Lösemittelbilanz und – wenn erforderlich – einen Reduzierungsplan erstellen. Der Reduzierungsplan kann als Alternative zur Einhaltung der in der Lösemittelverordnung genannten Grenzwerte eingesetzt werden (auch bei einem jährlichen Lösemittelverbrauch von mehr als 15 t möglich). Er hat das Ziel, prozessintegrierte Maßnahmen zur Emissionsminderung zu fördern und bietet eine ökologisch sinnvolle Alternative zur nachgeschalteten Abgasreinigung.

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen die Richtigkeit ihrer Lösemittelbilanz durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder einen Sachverständigen feststellen lassen. Hierzu wurden folgende Fristen festgelegt:

  • bei Neuanlagen und wesentlich geänderten Anlagen erstmals zwölf Monate nach der Inbetriebnahme und danach in jedem dritten Kalenderjahr
  • bei bestehenden Anlagen erstmals drei Jahre nach dem 16. Januar 2024 und danach in jedem dritten Kalenderjahr.

Die Prüfung umfasst eine detaillierte Plausibilisierung der Lösungsmittelbilanz inklusive des Reduzierungsplans und eine Prüfung der zugrundeliegenden Dokumentation sowie eine abschließende Bewertung der Einhaltung der Vorgaben des Anhang V der Verordnung. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Sachverständigen Kai Ahlenhoff auf.

Anlagen mit einem hohen Lösemittelverbrauch bedürfen einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die immer komplexer werdenden Anforderungen an den Umweltschutz und damit auch an die Antragsunterlagen sind dabei immer schwieriger zu erfüllen. Die Einschaltung eines Sachverständigen der bregau olt GmbH bietet Ihnen u.a. folgende Vorteile:

  • Verkürzung der Bearbeitungszeit bei der Erstellung der Antragsunterlagen und bei der Prüfung durch die Behörde
  • Zu erwartende Umweltschutzanforderungen werden frühzeitig in der Planung berücksichtigt
  • Bereits im Planungsvorfeld wird erkannt, ob finanzieller Aufwand und wirtschaftlicher Nutzen in angemessenem Verhältnis stehen