Volle Unterstützung vom Antrag bis zur Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Je nach Art, Größe und Umweltgefährdungspotential einer Industrieanlage ist bei der Neuerrichtung oder bei Änderungen an bestehenden Anlagen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchzuführen. Angesichts von mehreren hundert Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorgaben wird es immer schwerer, sich auf diesem sehr komplexen Gebiet zu orientieren. Hier empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigen.
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Leistungen im Überblick
Bei Neuerrichtung oder Änderung von genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen muss der Anlagenbetrieb gegenüber der Behörde detailliert beschrieben werden. Die immer komplexer werdenden Anforderungen an den Umweltschutz und damit auch an die Antragsunterlagen sind immer schwieriger zu erfüllen. Von den Behörden und Handelskammern wird aus diesem Grund die Einschaltung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Genehmigungsverfahren empfohlen.
Die Sicherstellung vollständiger und fehlerfreier Antragsunterlagen durch einen Sachverständigen sorgt für eine zügige Durchführung von Genehmigungsverfahren. Dies betrifft sowohl die Antragserarbeitung, als auch die Phase der behördlichen Prüfung. Unnötige Zeitverzögerungen, unnötige Kosten und unerwartete Entscheidungen der Behörden werden vermieden.
Die bregau olt GmbH kann für Sie in allen Teilbereichen des Umweltschutzes als Berater und Gutachter tätig werden. Dabei setzen wir unsere Kompetenz nicht nur bei der eigentlichen Antragserstellung ein, sondern unterstützen Sie bereits im Vorfeld bei der Prüfung der Genehmigungserfordernisse. In einem interdisziplinär zusammengesetzten Team unterschiedlicher Fachrichtungen sind Sachverständige, Chemiker, Geologen, Ingenieure mit Schwerpunkt Verfahrens- und Umwelttechnik, Biologen und Toxikologen beschäftigt. Durch unsere langjährige Erfahrung bei unterschiedlichen Anlagentypen und Branchen begleiten wir unsere Kunden von der Vorplanung bis zum Erhalt des Genehmigungsbescheides.
- Erstellung der Genehmigungsunterlagen
- Beratung in allen Fragen des Umweltrechtes und der Umwelttechnik
- Beratung zur Durchführung von Genehmigungsverfahren und fachliche Begleitung
- Kommunikation mit den Behörden
Wir sind bestellt für Genehmigungsverfahren im Bereich Oberflächenbehandlung, Abfälle ohne thermische Behandlung; Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel (TEH), eingeschränkt auf Feuerungsanlagen (II). Zuständig: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven (112)
Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen
Auch für Änderungen an Biogasanlagen gilt: je nach Produktionskapazität wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Nutzen Sie in diesem Zusammenhang unsere langjährige Erfahrung und kompetente Unterstützung im Genehmigungsmanagement. So gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und sparen Zeit und Nerven.