Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024: Erstellen bis zum 31.05.2025
Bis zum 31.05.2025 müssen Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen die Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 abgeben. Wir unterstützen Sie gern dabei, die Emissionsdaten Ihrer Anlage zusammenzustellen, die Kommunikation mit den zuständigen Behörden zu führen und die Emissionserklärung fristgerecht elektronisch einzureichen.
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, die von der Anlage ausgehende Luftemission zu erklären, wenn diese im Erklärungszeitraum betrieben wurde. Der erste Erklärungszeitraum war das Jahr 2008. Danach ist die Abgabe alle 4 Jahre fällig. Die nächste Emissionserklärung ist somit in 2025 für das Berichtsjahr 2024 zu erstellen.
Rückrufservice
Gern rufen wir Sie zurück. Schreiben Sie uns einfach, wann wir Sie am besten erreichen können.
Betroffen: Genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß 4. BImSchV
Erklärungspflichtig sind gemäß §27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) Betreiber von Anlagen nach der 4. BImSchV. Unter bestimmten Voraussetzungen (Emissionen im geringfügigen Umfang) kann der Betreiber von der Abgabepflicht befreit werden. Für die in §1 der 11. BImSchV aufgeführten Anlagen muss keine Erklärung erstellt werden.
Die Abgabe der Emissionserklärung erfolgt online in elektronischer Form über die Webanwendung BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Die Erfassungssoftware wird auf der Internetseite www.bube.bund.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde. Stichtag für die Abgabe ist der 31.05.2025. Auf Antrag kann die Frist aber auch verlängert werden.
Nutzen Sie für die Erstellung der Emissionserklärung unsere langjährige Erfahrung und kompetente Unterstützung. Unser Leistungsspektrum:
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der Emissionsdaten
- Kommunikation mit der Behörde
- Erstellung der Emissionserklärung und Übermittlung der Daten mit der Erfassungssoftware BUBE-Online