Beim Betrieb von Lackieranlagen, Spritzständen und Lackierkabinen entstehen durch das Versprühen lösemittelhaltiger Lacke und Farben explosionsfähige Atmosphären. Auch bei Pulverlackieranlagen können sich Pulver-Luft-Gemische in Kombination mit Zündquellen zu einer ernsthaften Gefahr für Mitarbeiter und Anlagen entwickeln. Um das Risiko einer Explosion zu minimieren und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments erforderlich.

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Die Sicherheitsstandards der Lackieranlage sollten regelmäßig überprüft werden. Dies gilt vor allem bei technischen Veränderungen an der Anlage. Auch bei Veränderung von Menge und Art der Beschichtungsmaterialien, Änderung der Applikationstechnik (z.B. Einsatz von Elektrostatik) sollte die Explosionsgefahr neu bewertet werden.

Das Explosionsschutzdokument dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und muss unter anderem eine detaillierte Bewertung der Explosionsgefahren sowie die zu treffenden Schutzmaßnahmen enthalten. Diese Beurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über spezielle Kenntnisse im Explosionsschutz verfügen. Dazu gehört die Einstufung explosionsgefährdeter Bereiche (Ex-Zonen), die Bewertung potenzieller Zündquellen sowie die Festlegung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.

Unsere Fachkräfte für Explosionsschutz unterstützen Sie professionell bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und des Explosionsschutzdokuments und helfen Ihnen, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in Ihrer Lackieranlage umzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist.

Profitieren Sie von unserem jahrelangen Austausch mit unterschiedlichen Experten aus der Oberflächentechnik. Durch unsere Kontakte u.a. zu Herstellern von Pulverlacken, Farbspritzsystemen und Abluftreinigungsanlagen in einem praxisorientierten Netzwerk können wir auf eine breite Wissensbasis zurückgreifen, die wir zu Ihrem Vorteil nutzen können. Gern bieten wir auch Unterstützung bei Genehmigungsverfahren für Lackieranlagen und als Sachverständige für Lösemittelbilanzen.