TRGS 520: Fortbildung zur Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen nach Anhang 1.2 der TRGS 520
Eintägige Schulung (8 UE) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde TRGS 520 inkl. Unterweisung verantwortlicher Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR
TRGS 520 Fortbildung: Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 verlangt vom Arbeitgeber sicherzustellen, dass Fachkundige Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle an jährlichen Fortbildungen teilnehmen (Kapitel 4.2).
Die TRGS 520 wurde in 2024 grundlegend überarbeitet. Die Neufassung entspricht nun dem Stand der Technik und wurde an die derzeit geltenden Rechtsvorschriften angepasst.
Inhalte der TRGS 520 Fortbildung
- relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
- relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
- relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
- Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
- Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
- Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Die genannten Schwerpunkte werden durch weitere Inhalte ergänzt, die die Kenntnisse und Bedürfnisse der fachkundigen Personen berücksichtigen und deren Erfahrungen einbeziehen. Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch!
Zielgruppe
- Gefahrstoffbeauftragte
- SiFa (Fachkfraft für Arbeitssicherheit)
- Betriebsleiter
- Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen und Zwischenlagern
- sowie Personal, das verantwortlich im Sinne des Gefahrgutrechts eingesetzt wird
Leistungsumfang
- Teilnehmerunterlagen in digitaler Form
- Warme und kalte Getränke, Snacks, sowie eine Verpflegung in der Mittagspause
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Das Seminar wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Termine
Diese Fortbildung bieten wir zu folgenden Terminen an:
24.02.2026
19.05.2026
19.11.2026
Den Termin können Sie auf der Anmeldeseite auswählen.