Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 werden Energieeinsatz und -verbrauch im Betrieb systematisch erfasst und analysiert. Unternehmen können so Energieeinsparpotenziale besser erkennen und gezielt in Maßnahmen investieren. Das spart Energie und fördert zugleich die Wettbewerbsfähigkeit. Für große Unternehmen sind Energieaudits verpflichtend. Die Verpflichtung gilt branchenunabhängig für alle Unternehmen und Organisationen, die gem. BAFA-Defintion nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden.
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Durchführung durch qualifizierte Auditoren
Das Energieaudit muss durch einen qualifizierten und unabhängigen Auditor mit entsprechenden beruflichen Fachkompetenzen und praktischer Erfahrung durchgeführt werden. Unsere Auditoren verfügen über die notwendige Qualifikation und sind für Energieaudits beim BAFA anerkannt (siehe Energieauditoren-Liste des BAFA). Gern beraten wir Sie ausführlich zu Vorteilen, Zielen und den genauen Ablauf des Audits.
DIN EN ISO 50001 und EMAS
Die Energieaudit-Pflicht entfällt, wenn alternativ ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt werden. Bei höherem Energieverbrauch kann gem. Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Einführung eines solchen Managementsystems auch verpflichtend sein.
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