Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 529 für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas (Online-Schulung)
Betreiberqualifikation / Auffrischungsschulung gemäß TRGS 529 und TRAS 120 (1-tägig)
Laut TRGS 529 müssen Betreiber von Biogasanlagen und ihre Stellvertreter mindesten alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme (Auffrischungsschulung) mit Bezug zu den in der Anlage 3 dieser TRGS aufgeführten Schulungsinhalten teilnehmen. Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmer, welche die zweitägige Grundschulung bereits absolviert haben und Ihre Kenntnisse im Umgang mit dem Betrieb von Biogasanlagen auffrischen müssen (Fortbildungspflicht gemäß TRGS 529).
Die Auffrischungsschulung geht in 8 Lehreinheiten à 45 Minuten insbesondere auf die Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie den Umgang mit Gefahrenstoffen ein. Näher beschrieben werden u.a. technische Schutzmaßnahmen (Explosionsschutz) sowie organisatorische Schutzmaßnahmen, welche bei der Herstellung von Biogas notwendig sind.
Die Fachkunde wird als Online-Seminar durchgeführt.
Leistungsumfang
- Teilnehmerunterlagen in digitaler Form
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Betreiber und verantwortliche Personen von Biogasanlagen.
Das Seminar wird in deutscher Sprache durchgeführt.