Efb Fortbildung: Gefährliche Abfälle – Transportieren und Entsorgen
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (2 Tage)
Behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie für betriebliche Abfallbeauftragte gemäß § 9 AbfBeauftrV.
Die Entsorgung und der Transport von gefährlichen Abfällen erfordert die Einhaltung verschiedenster Rechtsvorschriften. Zu beachten sind neben den abfall- und gefahrgutrechtlichen Aspekten die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und rechtsnahe Vorschriften zur Lagerung von gefährlichen Abfällen.
Unsere Referenten informieren Sie über den jeweils aktuellsten Sachstand und dessen Umsetzung in die betriebliche Praxis. Dabei werden die Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie aus der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) insbesondere für Sammler und Beförderer vorgestellt.
Als Referenten treten neben unseren Sachverständigen auch Mitarbeiter von Genehmigungsbehörden und Entsorgungsunternehmen auf, um eine praxisnahe Vermittlung der unterschiedlichen Themen zu gewährleisten.
Inhalte
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren
- Nachweisführung für Transporteure (Abfallregister Sammler/Beförderer, elektronische Nachweise)
- Kennzeichnung von Fahrzeugen
- Neuerungen im Gefahrgutrecht
- Ladungssicherung
- Notwendige Versicherungen für das Transportunternehmen
- Das KrWG und die AbfAEV – Regelungen und Anforderungen für Sammler und Beförderer
Die Inhalte dieses Lehrgangs entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind stets auf dem aktuellen Stand.
Zielgruppe
Betriebsleiter und Führungspersonal von Transport- und Entsorgungsunternehmen, verantwortliche Personen gemäß EfbV / AbfAEV und betriebliche Abfallbeauftragte.
Leistungsumfang
- Teilnehmerunterlagen in digitaler Form
- Warme und kalte Getränke, Snacks, sowie eine Verpflegung in der Mittagspause
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Das Seminar wird in deutscher Sprache durchgeführt.