Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang (5 Tage) in Bremen
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen einen Abfallbeauftragten (m/w/d) bestellen. Welche Betriebe betroffen sind, ist in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt. Abfallbeauftragte überwachen die Einhaltung von Abfallvorschriften im Betrieb, schulen die Mitarbeiter und entwickeln Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und umweltschonenden Beseitigung von Abfällen.
Wer als Betriebsbeauftragte/r für Abfall bestellt werden möchte, muss eine entsprechende Fachkunde vorweisen. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Ausbildung über mehrere Jahre. Es ist die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang notwendig. Den 5-tätigen Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde für Abfallbeauftragte bieten wir als Präsenz-Seminar in Bremen an:
Veranstaltungen
Abfallbeauftragter Ausbildung: Unser Fachkundelehrgang ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), in Verbindung mit § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 Nummer 2 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), sowie §9 Abs. 1 Nummer 3 und Abs. 2 Satz 2 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) anerkannt.

Abfallbeauftragter Ausbildung: Auffrischung alle 2 Jahre notwendig
Betriebsbeauftragte für Abfall müssen laut Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) alle zwei Jahre ihre Kenntnisse im Rahmen einer behördlich anerkannten Fortbildung auffrischen. Die Auffrischung bieten wir als Online-Fortbildung an.