Gemäß VerpackG sind Unternehmen (Hersteller, Händler, Importeure) verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eine Erklärung über sämtliche der von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebrachten Verpackungen zu hinterlegen. Die Verpflichtung besteht nur, wenn festgelegte „Bagatellgrenzen“ überschritten werden. Die Erklärung muss u.a. Angaben zu Materialart und Masse der in Verkehr gebrachten Verpackungen, zur Beteiligung an Entsorgungssystemen sowie zur tatsächlichen Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen enthalten.

Die Angaben müssen durch einen Sachverständigen geprüft und bestätigt werden. Als bei der ZVSR registrierte Sachverständige prüfen wir Ihre Vollständigkeitserklärung und stellen Ihnen die notwendige Bestätigung aus. Kontaktieren Sie uns!

Dr. Jan Schrübbers
Umweltgutachter und Sachverständiger nach § 27 Abs. 1 VerpackG
Tel.: 0421 / 22097-513
j.schruebbers@bregau.de