Bis 2023 ermöglichte der Spitzenausgleich Unternehmen des produzierenden Gewerbes, einen Antrag auf Stromsteuerentlastung zu stellen. Der Spitzenausgleich wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie den Energieeinsatz und -verbrauch im Betrieb systematisch erfassen und analysieren können. Unternehmen können so Energieeinsparpotenziale besser erkennen und gezielt in Maßnahmen investieren.

Energieberatung Unternehmen