Am 01.07.2026 soll die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft treten. Die Überarbeitung stellt die erste umfassende Novellierung seit 2017 dar. Die bisherige Verordnung wurde überarbeitet und präzisiert. Die Möglichkeit, die Erfüllung der Pflichten durch eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % nachzuweisen, wird zukünftig entfallen.
Welche Änderungen kommen mit der neuen Gewerbeabfallverordnung auf Sie als abfallerzeugendes Unternehmen zu? Die wichtigsten Antworten haben wir in einem Video für Sie zusammengefasst.