Bedeutende Veränderungen für viele Unternehmen
Mit der Einführung des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) kommen auf viele EU-Unternehmen bedeutende Veränderung zu. Die wichtigsten Infos zum Grenzausgleichsmechanismus haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Noch Fragen?
Sie haben noch Fragen zu CBAM und den damit verbundenen Pflichten und Anforderungen? Schreiben Sie uns einfach, wir rufen Sie zurück.
Warum die Einführung des CBAM?
Produzieren Unternehmen innerhalb der EU, müssen sie unter bestimmten Umständen für ihren CO2 Ausstoß Emissionszertifikate kaufen. Dies erhöht die Produktionskosten. In vielen nicht EU-Ländern sind die Anforderungen an die Emissionsreduktion weniger hoch. Dort kann günstiger produziert werden. Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen deshalb die Produktion in nicht EU-Länder verlagern. Oder, dass Waren aus diesen Ländern importiert werden.
Der CBAM soll dem Risiko dieser Verlagerung von Treibhausgasemissionen entgegenwirken. Durch eine CO2-Ausgleichsabgabe soll der Wettbewerbsnachteil für EU-Produzenten ausgeglichen werden.
Wer ist von CBAM betroffen?
CBAM gilt zunächst für emissionsintensive Güter wie beispielsweise Aluminium, Eisen, Stahl oder Zement. Bei diesen Produkten ist das Risiko hoch, dass sie aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, um den Emissionspreis zu senken. Unternehmen, die diese Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Meldepflicht.
Was ist zu tun?
Seit 2023 müssen Unternehmen bei Importen aus Nicht-EU-Ländern die in den Waren enthaltenen CO2 Emissionen ermitteln, dokumentieren und quartalsweise melden. Ab 2026 müssen dann entsprechende CBAM-Emissionszertifikate als Ausgleich erworben werden. Bereits im Drittland gezahlte CO2-Abgaben können auf das CBAM-Zertifikat angerechnet werden.