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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wasser als Lebensmittel Nummer eins ist in besonderer Weise vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe zu schützen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz gilt der Besorgnisgrundsatz: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so gebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist.

Nicht zuletzt bei der Planung von Anlagen ist es wichtig die Aspekte des anlagenbezogenen Gewässerschutzes zu berücksichtigen, sondern auch während des Betriebs, z.B. Erstellung und Pflege eines Anlagenkatasters und das Erstellen von Betriebsanweisungen.