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Lösemittelbilanzen und Reduzierungspläne

VOC-Emissionen: Lösemittelbilanzen und Reduzierungspläne für Lackierbetriebe

Durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und das Inkrafttreten der Deutschen Lösemittelverordnung unterliegen Lackierbetriebe in zunehmendem Maße gesetzlichen Auflagen. Die bregau olt erstellt für Sie Lösemittelbilanzen und betriebsspezifische Reduzierungspläne gemäß der 31. BImSchV (VOC-Verordnung). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

Bei der Verwendung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC = Volatile Organic Compounds) als Lösemittel in Lackierbetrieben lässt sich grundsätzlich zwischen zwei Strategien bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben unterscheiden:

  • Die Einhaltung von Grenzwerten durch Abluftreinigung
  • Das Einhalten eines Reduzierungsplans durch Primärmaßnahmen

Lösemittelbilanzen und betriebsspezifische Reduzierungspläne gemäß der 31. BImSchV (VOC-Verordnung)

Alle Betriebe, die in den Geltungsbereich der Lösemittelverordnung fallen, müssen einmal jährlich eine Lösemittelbilanz und – wenn erforderlich – einen Reduzierungsplan erstellen. Der Reduzierungsplan kann als Alternative zur Einhaltung der in der Lösemittelverordnung genannten Grenzwerte eingesetzt werden (auch bei einem jährlichen Lösemittelverbrauch von mehr als 15 t möglich). Er hat das Ziel, prozessintegrierte Maßnahmen zur Emissionsminderung zu fördern und bietet eine ökologisch sinnvolle Alternative zur nachgeschalteten Abgasreinigung.

Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Anlagen mit einem hohen Lösemittelverbrauch bedürfen einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die immer komplexer werdenden Anforderungen an den Umweltschutz und damit auch an die Antragsunterlagen sind dabei immer schwieriger zu erfüllen. Die Einschaltung eines Sachverständigen der bregau olt GmbH bieten Ihnen u.a. folgende Vorteile:

  • Verkürzung der Bearbeitungszeit bei der Erstellung der Antragsunterlagen und bei der Prüfung durch die Behörde
  • Zu erwartende Umweltschutzanforderungen werden frühzeitig in der Planung berücksichtigt
  • Bereits im Planungsvorfeld wird erkannt, ob finanzieller Aufwand und wirtschaftlicher Nutzen in angemessenem Verhältnis stehen