Ausstellung der Nachweise und Unterstützung bei Prüfungen im Rahmen des Herkunftsnachweisregisters

Herkunftsnachweise bescheinigen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Diese Kennzeichnung macht das Stromangebot der Energieversorger für Verbraucher transparenter. Stromanbieter können Nachweis-Zertifikate vom Stromerzeuger kaufen. Der Stromanbieter darf den Ökostrom nur in der Menge an Endverbraucher weiterverkaufen, für die er Herkunftsnachweise erworben hat. Für verbrauchten Strom werden entsprechend Zertifikate für den Anbieter entwertet.

Herkunftsnachweise sind relevant für Windkraftanlagen, Solaranlagen, Pumpspeicherkraftwerke und Biomasseanlagen. Voraussetzung ist, dass nicht bereits eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Für die Verwaltung und Überprüfung der Herkunftsnachweise führt das Umweltbundesamt das Herkunftsnachweisregister. Hier wird das Übertragen und Entwerten der Nachweise dokumentiert. In einigen Fällen ist der Einsatz eines Umweltgutachters notwendig, um Prüfungen im Rahmen dieses Registers vorzunehmen.

Wir verfügen über die notwendige Zulassung und unterstützen Sie

  • bei der Prüfung der Anlagenregistrierung
  • bei der Bestätigung der Daten bei Anlagenänderungen
  • bei der Ausstellung der Herkunftsnachweise
  • bei Zusatzangaben zur Art und Weise der Stromerzeugung oder gekoppelter Lieferung
  • bei der Vorlage weiterer Unterlagen auf Anfrage des Umweltbundesamtes

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