Unternehmen, die 750 m3 oder mehr Abwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten dürfen, müssen einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen. Eine Verpflichtung kann auch bei geringeren Mengen bestehen, wenn die zuständige Behörde die Bestellung anordnet. Der Gewässerschutzbeauftragte nimmt im Auftrag des Unternehmers die Kontrolle und Überwachung der Vorschriften zum Schutz der Gewässer wahr.

Grundsätzlich können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens für diese Aufgabe eingesetzt werden. Dann sind allerdings zeit- und kostenintensive Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist eine externe Lösung deshalb oft die kostengünstigere Alternative.

Wir stellen Ihnen einen externen Betriebsbeauftragten zur Seite und damit einen festen Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Gewässerschutz.

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