
Erneuerbare-Energien-Richtlinie-III – Erhebliche neue Anforderungen für viele Betreiber von Biogasanlagen
Die RED (Renewable Energy Directive) ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Ziel der Richtlinie ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und gleichzeitig Treibhausgasemissionen zu senken. Die RED III ist die aktuelle Fassung dieser Richtlinie (Mai 2025).
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Neu: Pflicht zur Treibhausgasbilanzierung
Die Anforderungen an Betreiber von Biogasanlagen wurden deutlich erweitert: Während die RED II sich hauptsächlich auf die Nachhaltigkeitszertifizierung konzentrierte, beinhaltet die RED III eine verpflichtende Treibhausgas (THG)-Bilanzierung für eine Vielzahl von Anlagen. Zukünftig reicht es also nicht mehr aus, nur die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse nachzuweisen. Zusätzlich sind eine klare Dokumentation und Verifizierbarkeit von THG-Daten erforderlich.
Unsere Empfehlung: machen sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut und bereiten Sie sich vor.
Einordnung der eigenen Anlage
Anlagentyp, Betriebszeitraum und Leistung der Anlage sind entscheidend, ob eine Pflicht zur Bilanzierung besteht.
Vorbereitung der THG-Berechnung
Welche Daten sind bereits vorhanden? Welche fehlen vielleicht noch? Eventuell ist die Verwendung von Standardwerten möglich. Oft müssen die Emissionen aber individuell berechnet werden.
Anpassung der Dokumentation
Neue Versionen der Systemdokumente, Checklisten und Zertifikatsvorlagen sind nun gültig. Ihre Unterlagen müssen den neuen Anforderungen entsprechen und angepasst werden.
SURE Zertifizierung
Zertifizierungssysteme wie SURE (Sustainable Resources Verification Scheme) gelten als objektive und zuverlässige Möglichkeit, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen mit hoher Qualität und Transparenz zu dokumentieren. SURE wurde an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und hat die Bestätigung der EU-Kommission zur RED III-Konformität erhalten.
Für alle Zertifizierungs- und Überwachungsaudits nach dem 21. Mai 2025 ist RED III verpflichtend anzuwenden. Zertifikate nach RED II behalten zwar ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, dürfen aber nicht mehr neu ausgestellt werden. Anlagenbetreiber sollten sich frühzeitig vorbereiten, um die Anforderungen bei der nächsten Zertifizierung zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie!
Als qualifizierter SURE Zertifizierer unterstützen wir sie gern, wenn sie einer THG-Bilanzierungspflicht unterliegen. Sprechen Sie uns an!
