Unter bestimmten Bedingungen können auf Biogasanlagen explosionsfähige Gas-Luft-Gemische entstehen. Um das Risiko einer Explosion zu reduzieren, fordert der Gesetzgeber die Bewertung der Explosionsgefahr und die Erstellung eines Explosionsschutzkonzepts. Die Anforderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen sind recht hoch. Explosionsschutzdokumente müssen laufend aktuell gehalten werden. Dies ist vor allem bei Veränderung oder Erweiterung der Anlage (z.B. zusätzliche Gärbehälter, Änderung der Gasführung) zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung und kontinuierlichen Aktualisierung.

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