In Biogasanlagen werden in verschiedenen Anlagenkomponenten (Fermenter, Nachgärer, Gärproduktlager) u.a. wassergefährdende Stoffe gelagert. Vor allem ältere Anlagen verfügen über Tanks und Behälter ohne Leckerkennungssystem. In der Regel enthält die Genehmigung der Biogasanlage in diesem Fall entsprechende Auflagen für regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen. Sie sollten Ihre Genehmigungsunterlagen unbedingt auf entsprechende Auflagen überprüfen. Falls notwendig, können wir auch Bodenuntersuchungen und in Zusammenarbeit mit einem AwSV-Sachverständigen die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens anbieten.

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