Im Sinne des § 53 BImSchG haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
erforderlich ist.
Immissionsschutzbeauftragte können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens werden. Sie müssen geeignet, fachkundig und zuverlässig sein. Voraussetzungen sind:
Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich in diesem Zusammenhang Probleme, denn die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat möglicherweise einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Folge. In Anbetracht der Tatsache, dass viele Unternehmen aufgrund der Auslastung der Mitarbeiter personell nicht die Kapazitäten vorhanden sind, bietet sich die Möglichkeit an, externe Personen mit entsprechender Qualifikation zu beauftragen.
Falls Sie an der Beauftragung eines externen Immissionsschutzbeauftragten interessiert sind, bieten wir Ihnen die Gestellung gerne an. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen, die bei zahlreichen einschlägigen Tätigkeiten gewonnen wurden. Als externer Beauftragter stellen wir den gegenwärtigen Zustand fest, informieren Sie über Änderungen im Umweltschutzrecht bzw. über die technische Entwicklung und beraten Sie bei der Auswahl, Einführung und beim Betrieb entsprechender Techniken und Verfahren. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei Absprachen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden behilflich und übernehmen die Abwicklung von entsprechenden Vorgängen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine eMail. Wir stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.