Externer Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter)
Unternehmen, auf die eine der folgenden Beschreibungen zutrifft, sind verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf Art oder Größe der Anlagen erforderlich ist. (Nähere Angaben dazu liefert Ihnen der § 59 des KrWG):
- Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß § 4 BImSchG
- Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen
- Betreiber ortfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen
- Besitzer gemäß § 27 KrWG
Zu den Aufgaben eines Abfallbeauftragten gehören u.a. folgende Pflichten:
- Überwachung der Abfallströme von ihrer Entstehung bis zur Verwertung/ Beseitigung (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 1)
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des KrWG und der dazu gehörenden Rechtsverordnungen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 2)
- Überwachung der Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 2)
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von den Abfällen ausgehen können, sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 3)
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Produktionsverfahren und Produkte sowie Mitwirkung daran (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 4, 5)
- Erstellung des Jahresberichts über getrof- fene und beabsichtige Maßnahmen (§ 60 KrWG Abs. 2)
Neben den Pflichten hat der Abfallbeauftragte auch Rechte, insbesondere:
- Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung
- Recht auf Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben
- Teilnahme an Schulungen
- Stellungnahme vor der Einführung von Verfahren und Erzeugnissen
- besonderer Kündigungsschutz
Betriebsbeauftragte für Abfall können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens werden. Dies setzt die entsprechende Schulung sowie die erfolgreich bestandene Prüfung voraus. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich in diesem Zusammenhang Probleme, denn die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat möglicherweise einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Folge.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Unternehmen verstärkt über schlanker werdende Organisationen verfügen und personell aufgrund der Auslastung der Mitarbeiter nicht die Kapazitäten vorhanden sind, bietet sich die Möglichkeit an, externe Personen mit entsprechender Qualifikation zu beauftragen.
Falls Sie an der Beauftragung eines externen Betriebsbeauftragten für Abfall interessiert sind, bieten wir Ihnen die Gestellung gerne an. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen, die bei zahlreichen einschlägigen Tätigkeiten gewonnen wurden. Als externer Beauftragter stellen wir den gegenwärtigen Zustand fest, informieren Sie über Änderungen im Umweltschutzrecht bzw. über die technische Entwicklung und beraten Sie bei der Auswahl, Einführung und beim Betrieb entsprechender Techniken und Verfahren. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei Absprachen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden behilflich und übernehmen die Abwicklung von entsprechenden Vorgängen.
Rückruf-Service
Gern rufen wir Sie zurück. Schreiben Sie uns einfach, wann wir Sie am besten erreichen können.
Fortbildungen für Abfallbeauftragte
TRGS 520: Gefährliche Abfälle
06.06.2023 bis
08.06.2023
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (3 Tage), inkl. Prüfung
bregau,
Mary-Astell-Straße 10,
28359
Bremen,
Deutschland
Fachkundelehrgang Abfallbeauftragte
12.06.2023 bis
16.06.2023
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang (5 Tage)
bregau,
Mary-Astell-Straße 10,
28359
Bremen,
Deutschland
Aktuelles rund um das Abfallrecht
28.09.2023 bis
29.09.2023
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (2 Tage)
bregau,
Mary-Astell-Straße 10,
28359
Bremen,
Deutschland