Für Betreiber bestimmter Industrieanlagen ergeben sich durch die IED-Richtlinie (Richtlinie über Industrieemissionen) neue Pflichten und Anforderungen.
Seit Januar 2013 muss bei der Einrichtung neuer oder bei wesentlicher Änderung bestehender Anlagen (es gelten Übergangsfristen) ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zur Beschreibung des aktuellen Zustands von Boden und Grundwasser vorgelegt werden. Nach der Betriebseinstellung der Anlage muss das Grundstück dem ursprünglichen Zustand vor Produktionsbeginn (Ausgangszustand) entsprechen.
Betroffen sind alle Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem E als IED-Anlage aufgeführt sind. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung für:
Der AZB ist mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag vorzulegen. Der Bericht ist auf diejenigen Anlagenteile zu beziehen (funktionale Einheit), in denen gefährliche Stoffe in erheblichem Umfang verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und hier eine erhebliche Verschmutzung von Böden oder Grundwässern auslösen können. Diese Stoffe oder Stoffgemische sind zu Beginn der Untersuchungen zu identifizieren.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht herausgegeben. Sie dient als Orientierung für Behörden und Anlagenbetreiber und ist nicht rechtsverbindlich.
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Alle wichtigen Infos zum AZB in Kürze (PDF-Datei).