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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - frühzeitig vorbereiten und Strategien entwickeln

Am 15. November 2019 wurde vom Deutschen Bundestag das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Brennstoffen handeln (z. B. Erdgas, Heizöl, Kraftstoffe), für den CO2-Ausstoß ihrer Produkte ab 2021 Zertifikate zu erwerben. Betroffen sein sollen rund 4000 „Inverkehrbringer“ (z. B. Raffinerien oder Großhändler).

Zu Beginn sollen die Zertifikate zunächst zum Festpreis pro Tonne CO2 von der Bundesregierung erworben werden. Dieser Preis soll bis 2025 schrittweise erhöht und sukzessive in einen nationalen Emissionshandel weiterentwickelt werden. Ziel ist, das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.

Die geplante Regelung wird aktuell scharf kritisiert. Es ist umstritten, ob die gewünschte Lenkungswirkung erreicht werden kann. Zudem werden vor allem für die mittelständische Industrie massive bürokratische und finanzielle Zusatzbelastungen befürchtet.

Jetzt gilt es, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten, und frühzeitig Strategien zu entwickeln, um negative Auswirkungen abzumildern. Wir beobachten das Geschehen für Sie und halten Sie auf dem Laufenden. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.