ChemVerbotsV: Fortbildung zur Aufrechterhaltung der umfassenden und eingeschränkten Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung (Online Schulung)
Behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang (Fortbestand der Sachkunde für weitere 6 Jahre)

U.a. legen wir in dieser Schulung den Schwerpunkt auf die Novellierung der CLP-Verordnung und die neuen Anforderungen an die Abgabe bestimmter Biozidprodukte gemäß ChemBiozidDV, die seit dem 01.01.2025 zu beachten sind. Diese Fortbildung ermöglicht Personen mit vorhandener Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes, die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV zu erfüllen. Dadurch können sie auch nach dem 01.01.2025 weiterhin abgaberegulierte Biozid-Produkte vertreiben.
Für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist die Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) erforderlich. Zum Nachweis der Sachkunde genügte bisher eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der zuständigen Behörde oder z.B. die Berufsausbildung zum Apotheker, Drogisten oder Schädlingsbekämpfer.
Der Nachweis der Sachkunde war bisher zeitlich unbegrenzt gültig. Dies hat sich durch die Novellierung der ChemVerbotsV Anfang 2017 geändert. Nun ist zum Fortbestand der Sachkunde der regelmäßige Besuch einer Fortbildungsveranstaltung erforderlich. Sofern die Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt, kann der Nachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer eintägigen (Fortbestand der Sachkunde für weitere 6 Jahre) oder einer halbtägigen (Fortbestand der Sachkunde für weitere 3 Jahre) Fortbildung erfolgen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juni 2019.
Hinweis: Über die Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV können sie auch die Sachkunde gemäß der ChemBiozidDV nachweisen. Unsere Schulung umfasst die hierfür benötigten Anforderungen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an all diejeningen, die vor 6 Jahren oder länger die Sachkundeprüfung abgelegt oder ihre anderweitige Qualifikation (Berufsausbildung zum Apotheker, Drogisten oder Schädlingsbekämpfer) erworben haben. Weitere Zielgruppen sind Hersteller oder Händler von Reinigungsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden, Klebstoffen oder Kältemitteln.
Sie haben die Frist für die Auffrischung versäumt? Kein Problem!
Die Sachkunde erlischt nicht, wenn die Sachkundeprüfung (oder das Erlangen der Sachkunde durch eine andere Qualifikation) länger als 6 Jahre zurück liegt. Die Sachkunde „ruht“ in diesem Fall nur und wird durch die Auffrischung wieder aktiv.
Termine ChemVerbotsV Sachkunde
Die Fortbildung bieten wir als Online-Veranstaltung an:
27.10.2026 (Online-Schulung)
25.01.2027 (Online-Schulung)
14.10.2027 (Online-Schulung)
Den Termin können Sie auf der Anmeldeseite ChemVerbotsV auswählen.
Das Seminar wird in deutscher Sprache durchgeführt.