Das Umweltschadensgesetz - Chancen und Risiken für das Unternehmen

Informationsveranstaltung

Termine: 

14.04.2010 (halbtägig)
06.10.2010 (halbtägig)

 

Das Umweltschadensgesetz ist am 14. November 2007 mit der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend für Umweltschäden, die nach dem 30. April 2007 eingetreten sind. Aus diesem Gesetz ergeben sich für das Unternehmen neue Regeln für die Haftung bei Schäden an Biodiversität, Gewässern und Böden, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden. Aus der Gruppe der beruflichen Tätigkeiten greift das Gesetz in der Anlage 1 bestimmte potentiell gefährliche Handlungen heraus. Ziel des Gesetzes ist es, den Verursacher von Umweltschäden haftbar zu machen.

In dieser halbtägigen Informationsveranstaltung informieren wir Sie u.a. über die Pflichten des Unternehmens, die Vermeidung und Prävention von Umweltschäden und die Möglichkeiten der Versicherbarkeit.

Inhalt:

  • Sinn und Zweck des Umweltschadensgesetzes

  • Aufbau der Gesetzes

  • Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflicht

  • Gefährdungen / Risiken / Prävention

  • Möglichkeiten der Versicherbarkeit

  • Erfahrungsaustausch

Teilnehmerkreis:

Geschäftsführer, Betriebsinhaber, verantwortliche Mitarbeiter

Teilnahmegebühr:

100 €

(zzgl. gesetzl. MwSt)

Sie möchten sich direkt anmelden? Hier geht's lang!

Zurück zur Startseite.