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Entsorgungsfachbetriebe-Fortbildung: Nachweisführung - Abfälle richtig klassifizieren und dokumentieren (Praxishilfen) Nach § 11 EfbV und § 6 TgV behördlich genehmigter Lehrgang; gilt auch für betriebliche Abfallbeauftragte. |
Termine:
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17.03. - 18.03.2010 |
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Dieses Seminar beschäftigt sich mit der rechtssicheren Anwendung der Nachweisverordnung und der Umsetzung in das elektronische Nachweisverfahren. Bis zum 1. April 2010 haben die betroffenen Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger ihre Papier-Nachweisformulare auf eine sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umzustellen und den Datenaustausch über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) sicherzustellen. Neben den Grundlagen der Abfallnachweisführung (Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine, Register) wird die technische und organisatorische Umsetzung des elektronischen Nachweisverfahrens behandelt. Außerdem bietet die Fortbildung Raum zur Klärung Ihrer Fragestellungen und Probleme rund um die Umsetzung bzw. Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens. Inhalt:
Teilnahmevoraussetzung: Nicht mehr als zwei Jahre (Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter) bzw. drei Jahre (Transportgenehmigung) zurückliegender Grundlehrgang bzw. Fortbildung. Teilnehmerkreis: Verantwortliche Personen gem. EfbV und TgV, Betriebsleiter oder Führungspersonal von Transport- und/oder Entsorgungsunternehmen, betriebliche Abfallbeauftragte. Teilnahmegebühr:
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