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Entsorgungsfachbetriebe-Fortbildung / Sachkundelehrgang gem. TRGS 519: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungsunternehmen Nach § 11 EfbV und § 6 TgV behördlich genehmigter Lehrgang; gilt auch für betriebliche Abfallbeauftragte. |
Termin:
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23.09. - 24.09.2010 |
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Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbest-/Asbestzementprodukte (Fassadenplatten, Abwasserrohre), die entfernt und entsorgt werden müssen. Der Umgang mit diesen Abfällen setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus. Inhalt:
Teilnahmevoraussetzung: Nicht mehr als zwei Jahre (Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter) bzw. drei Jahre (Transportgenehmigung) zurückliegender Grundlehrgang bzw. Fortbildung. Teilnehmerkreis: Verantwortliche Personen gem. EfbV und TgV, Betriebsleiter oder Führungspersonal von Transport- und/oder Entsorgungsunternehmen, Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen sowie Zwischenlagern, betriebliche Abfallbeauftragte. Teilnahmegebühr:
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