bregau Startseite
Navigation
Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Nachhaltigkeitsberichte sind wichtige Instrumente in der Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern. Viele Unternehmen berichten inzwischen systematisch über ihre Nachhaltigkeitsleistungen und ihr gesellschaftliches Engagement. Die freiwillige Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte erhöht die Glaubwürdigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit. Es wird beurteilt, ob der Bericht insgesamt richtig, klar, verständlich und vollständig ist.

Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Die bregau GmbH & Co. KG bietet interessierten oder bereits in der Berichterstattung erfahrenen Unternehmen umfangreiche Beratungsleistungen rund um das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ an. Dazu gehören unterstützende Beratungen bei:

  • Wahl des geeigneten Berichtsstandards (z.B. Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI G4), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), ISO 26000, EMAS)
  • Planung und Durchführung des Nachhaltigkeitsstrategieprozesses
  • Auswahl der Themen und Unterstützung bei der Erstellung des Berichts, u.a. Stakeholder- und Wesentlichkeits-Analysen
  • Festlegen und ermitteln von Kennzahlen

Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt nach unterschiedlichen Ansätzen hinsichtlich Prüfungsumfang und Prüfungstiefe. So kann die Überprüfung auf quantitative Angaben beschränkt oder um qualitative Aussagen erweitert werden. Bei der Prüfungstiefe unterscheidet man in der Regel zwischen einer Prüfung und einer prüferischen Durchsicht. Die Prüfung von Berichten ist darauf ausgerichtet, mit hinreichender Sicherheit Prüfungsaussagen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Bericht dargestellten Daten und Aussagen zu treffen. Das Ziel der sog. Prüfung mit hinreichender Sicherheit ist eine Positivaussage, d.h. inwieweit der Bericht frei von wesentlichen Fehlern ist. Die Zielsetzung der weniger aufwändigen prüferischen Durchsicht besteht im Ausschluss wesentlicher Fehler und damit einer Negativaussage. Kernelement der Prüfung ist die Beurteilung der für das Unternehmen und seine Tätigkeiten angemessenen Berichterstattung, die richtige Anwendung des Berichtsstandards bei gleichzeitiger Einhaltung der Berichtsgrundsätze Relevanz, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Neutralität und Verständlichkeit.

Prüfung durch einen Umweltgutachter

Unsere Schwestergesellschaft bregau zert GmbH ist eine bei der DAU akkreditierte Umweltgutachterorganisation und Zertifizierungsstelle. Die Umweltgutachter sind für die Validierung von Nachhaltigkeitsberichten auf Basis von EMAS zugelassen, können jedoch anhand anerkannter Prüfstandards wie DIN EN ISO 19011, AA1000 AS sowie des IDW auch andere Berichtsstandards prüfen. Durch Ihre Unabhängigkeit erhält der geprüfte Bericht zusätzliche Glaubwürdigkeit. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit den Umweltgutachtern der bregau zert GmbH.