Gutachten für Biogas-Anlagen nach EEG

Um als Betreiber einer Biomasse- bzw. Biogasanlage Vergütungen gemäß EEG (Erneuerbare-Energien- Gesetz) zu erhalten, muss ein Gutachten von einem zugelassenen Umweltgutachter erstellt werden. Wir überprüfen für Sie die erforderlichen Nachweise und erstellen das Gutachten nach dem gültigen EEG.

Je nach Inbetriebnahme der Biogasanlage und eventuell geltenden Übergangsbestimmungen richtet sich die Vergütung nach entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Wir erstellen das Gutachten nach dem jeweils gültigen EEG:

  • Gutachten gemäß EEG 2004
  • Gutachten gemäß EEG 2009
  • Gutachten gemäß EEG 2012
  • Gutachten gemäß EEG 2014
  • Gutachten gemäß EEG 2017


Wir übernehmen Prüfungen u.a. für

  • Gülle-Bonus
  • KWK-Bonus
  • NawaRo-Bonus bei Einsatz rein pflanzlicher Nebenprodukte
  • Landschaftspflegebonus
  • Trockenfermentationsbonus
  • Technologiebonus
  • Einsatzstoffvergütungsklassen
  • Flexibilitätsprämie
  • Ermittlung der Stromkennzahl gemäß Arbeitsblatt FW 308

Gutachten durch zugelassene Umweltgutachterorganisation

Das EEG-Gutachten muss von einem zugelassenen Umweltgutachter erstellt und jährlich bis zum 28. Februar beim Netzbetreiber vorgelegt werden.

Die bregau zert GmbH ist von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) als Umweltgutachterorganisation zugelassen und verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Nachweisprüfung. Derzeit betreuen wir mehr als 150 Kunden aus der Biogasbranche.