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Externe Betriebsbeauftragte

Wir stellen Ihren externen Betriebsbeauftragten

Für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Umweltschutzbereiche sind Betriebe gesetzlich verpflichtet, einen Beauftragten zu stellen. Diese Aufgabe kann intern von Mitarbeitern mit den geforderten Qualifikationen erfüllt werden. Je nach Unternehmensgröße ist eine entsprechende Mitarbeiter-Schulung allerdings nicht immer sinnvoll und wirtschaftlich. Externe Betriebsbeauftragte sind hier oft die kostengünstigere Alternative.

Mit einem externen Betriebsbeauftragten der bregau GmbH & Co. KG sichern Sie sich eine qualifizierte Betreuung und Beratung, erfüllen die rechtlichen Vorgaben und gewinnen Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft. Die folgenden Betriebsbeauftragten können wir stellen:

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsbeauftragter für Abfall
Immissionsschutzbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Schmidt
Tel.: 0421 / 22097-526

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Vorteile externer Betriebsbeauftragter

Vorteile externer Betriebsbeauftragter

Der betriebliche Umweltschutz ist in der industriellen und gewerblichen Produktion nicht mehr wegzudenken. Ob es sich um die Reinigung von Abgasen, die Vermeidung von Störfällen, die Behandlung produktionsspezifischer Abwässer oder um die geordnete Entsorgung der anfallenden Abfälle handelt – die unübersichtliche Vielzahl einzuhaltender gesetzlicher Anforderungen stellt Betriebe in diesem Zusammenhang vor große Herausforderungen. Zudem ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet, mit Maßnahmen zum Arbeitsschutz die Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz müssen ermittelt und erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Gesetzgeber fordert für diese Rechtsbereiche und Tätigkeiten die Stellung von betrieblichen Beauftragten. Diese Aufgabe kann intern von Mitarbeitern des Unternehmens erfüllt werden. Angesichts der komplexen Gesetzgebung ist dies allerdings mit umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen verbunden. Der Ausfall des Mitarbeiters muss dann innerbetrieblich kompensiert werden. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind externe Betriebsbeauftragte deshalb oft die kostengünstigere Alternative.

Übersicht Betriebsbeauftragte

Übersicht Betriebsbeauftragte

Diese Betriebsbeauftragten können wir stellen:

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) ist ein wichtiger Funktionsträger im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie hat nach §6 Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Zum Beispiel hat sie den Unternehmer bei Neu- oder Umbaumaßnahmen des Betriebes bereits in der Planungsphase zu beraten. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.

mehr Infos zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsbeauftragter für Abfall

Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) müssen vom Unternehmen bestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. So haben z.B. Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß § 4 BImSchG oder Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Auch Entsorgungsanlagen, die Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungstätigkeiten durchführen, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen. Mit der letzten Überarbeitung der Abfallbeauftragtenverordnung sind eine Vielzahl weiterer Bereiche aufgenommen worden.

mehr Infos zum Abfallbeauftragten

Immissionsschutzbeauftragte/r

Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) berät das Unternehmen in allen Fragen des Immissionsschutzes, überwacht die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, entwickelt Vorschläge zur Verminderung von Emissionen, informiert / schult die Mitarbeiter und erstattet der Unternehmensleitung jährlich Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Die allgemeinen Anforderungen an den Immissionsschutzbeauftragten sind im BImSchG (§§ 53 – 55) geregelt. Sie werden ergänzt durch die Ausführungsbestimmungen in der 5. BImSchV.

mehr Infos zum Immissionsschutzbeauftragten

Gewässerschutzbeauftragte/r

Gewässerschutzbeauftragte beraten den Betreiber der einleitenden Anlage (Gewässerbenutzer) und die Betriebsangehörigen in den für den Gewässerschutz bedeutsamen Angelegenheiten. Er ist u. a. verpflichtet, die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zu überwachen und auf geeignete Maßnahmen zur Behandlung und Einleitung des Abwassers hinzuwirken.

mehr Infos zum Gewässerschutzbeauftragten