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Alternatives System für KMU

Alternatives System nach SpaEfV für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet das „Alternative System“ nach SpaEfV‎ einen strukturierten Einstieg, um Energieeinsatz und Energieverbrauch innerhalb des Unternehmens zu erfassen und zu bewerten. Gezielt können Einsparpotentiale erkannt und genutzt werden. Zusätzlich können Unternehmen von Fördermitteln und Steuereinsparungen durch den Spitzenausgleich profitieren.

Die Analyse der Energieflüsse im Unternehmen und die systematische Betrachtung von Energieverbrauch und -kosten eröffnen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz. Das alternative System nach der Spitzenausgleich Effizienzverordnung (SpaEfV) bietet in diesem Zusammenhang einen strukturierten Einstieg für KMU. Wichtige Grundelemente der Energiemanagementnorm ISO 50001 werden dabei bereits abgebildet. Deshalb bietet das System zugleich eine solide Basis für die Einführung eines Energiemanagementsystems.

Spitzenausgleich (SpaEfV) - Stromsteuer-Rückerstattung nutzen‎

Energie und gleichzeitig Steuern sparen: der Gesetzgeber fördert bei vielen Unternehmen das Engagement zur Senkung des Energieverbrauchs. Für die Entlastung von der Strom- und der Energiesteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich) nach § 10 Stromsteuergesetz / § 55 Energiesteuergesetz erfüllt das „Alternative System“ alle notwendigen Voraussetzungen. Entlastungen in Höhe von bis zu 90 % der gezahlten Stromsteuer sind möglich.

Antrag zur Energie- und Stromsteuerentlastung nur noch mit Formular 1139 möglich

Der Antrag zur Energie- und Stromsteuerentlastung ist seit dem 01.01.2017 zusätzlich nur noch mit Formular 1139 möglich. 

Unternehmen müssen seit dem 01.01.2017 gegenüber dem Zoll erklären, dass sie nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Zusammen mit jedem Antrag zur Energie- und Stromentlastung ist eine Selbsterklärung nach Formular 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen) beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Das Hauptzollamt benötigt die Angaben um prüfen zu können, ob die unionsrechtlichen Vorgaben zur Gewährung staatlicher Beihilfen gegeben sind. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt! Weitere Informationen finden auf der Homepage des Zoll.

Fördermittel effektiv ausschöpfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die Einführung des Systems gezielt durch Fördermittel. Im Einzelnen werden gefördert:

  • die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
  • der Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme
  • der Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme


Gerne unterstützen wir Sie bei der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen und informieren Sie ausführlich zu Steuervorteilen und Fördermitteln. Sprechen Sie uns an!

Unsere Leistungen:

  • Unverbindliche telefonische Beratung
  • Bestandsaufnahme und Aufbau des Systems
  • Ermittlung der rechtlichen Anforderungen