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Gewässerschutzbeauftragter

Externer Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Unternehmen, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten dürfen (Direkteinleiter), müssen einen oder ggf. mehrere Gewässerschutzbeauftragte bestellen (§ 64 WHG).

Gewässerschutzbeauftragte beraten den Betreiber der einleitenden Anlage (Gewässerbenutzer) und die Betriebsangehörigen in den für den Gewässerschutz bedeutsamen Angelegenheiten. Sie sind u.a. verpflichtet, die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zu überwachen und auf geeignete Maßnahmen zur Behandlung und Einleitung des Abwassers hinzuwirken. Sie haben dem Gewässerbenutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen. Zudem sollen Gewässerschutzbeauftragte auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Verwertung und Beseitigung der entstehenden Reststoffe hinwirken. Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen.

Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz können Mitarbeiter des eigenen Unternehmens werden. Dies setzt die entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit voraus. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich in diesem Zusammenhang Probleme, denn die Wahrnehmung dieser Aufgaben hat möglicherweise einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Folge. In Anbetracht der Tatsache, dass in vielen Unternehmen aufgrund der Auslastung der Mitarbeiter personell nicht die Kapazitäten vorhanden sind, bietet sich die Möglichkeit an, externe Personen mit entsprechender Qualifikation zu beauftragen.

Falls Sie an der Beauftragung eines externen Gewässerschutzbeauftragten interessiert sind, bieten wir Ihnen die Gestellung gerne an. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen, die bei zahlreichen einschlägigen Tätigkeiten gewonnen wurden. Als externer Beauftragter stellen wir den gegenwärtigen Zustand fest, informieren Sie über Änderungen im Umweltschutzrecht bzw. über die technische Entwicklung und beraten Sie bei der Auswahl, Einführung und beim Betrieb entsprechender Techniken und Verfahren. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei Absprachen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden behilflich und übernehmen die Abwicklung von entsprechenden Vorgängen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine eMail. Wir stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.